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für Unternehmen, freie Berufe und Freelancer


Geschäftsversicherung

D&O Versicherungen, Vermögenschaden, Cyberrisk, Elektronik und vollständige Deckungskonzepte

Als Unternehmer, Angehörige(r) der freien Berufe oder Freelancer gehen Sie täglich mit Risiken um. Viele dieser Gefahren können Sie gezielt absichern. Der Versicherungsbedarf Ihres Betriebs bestimmt sich nach Geschäftsart, Rechtsform, Größe, finanzieller Stabilität und anderen Faktoren.

Mit einem Versicherungsmakler an der Seite sind Sie gut absichert

Handshake

Betriebshaftpflicht


Die Betriebshaftpflicht schützt Sie vor den Schadensersatzforderungen dritter. Sie übernimmt die Zahlung des Anspruches, oder falls die Forderung unberechtigt ist...die Abwehr. Schutz besteht für Sie und Ihre Mitarbeiter und versichert sind alle Aktivitäten welche üblicherweise dem Geschäftszweck dienen.

Inhaltsversicherung

Waren, Einrichtung und technische Geräte sind oft teuer. Welcher Unternehmer kann es sich schon leisten all das zu verlieren und keinen Ersatz zu haben? Die Inhaltsversicherung kann Ihnen die Sachen nicht wiederbringen, aber sie zahlt Ihnen Geld um neue zu kaufen. Versichert sind z.B. Feuer, Einbruch/Diebstahl, Sturm/Hagel, Leitungswasserschäden. Man könnte, dem Verständnis halber, auch von einer Hausratversicherung für Geschäfte sprechen.

Betriebsunterbrechung

Nichts ist ärgerlicher als den Betrieb nicht fortführen zu können, z.B. wegen eines Brandschadens. Aber Umsatz muß erzielt werden, schließlich sollen Kosten wie z.B. Mieten, Leasingraten, Personalkosten weiterhin gedeckt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung schützt Sie vor diesem finanzellen Fiasko. In der Regel lässt sich diese zusammen mit der Inhaltsversicherung gleich vereinbaren.

Geschäftsversicherungen sind hoch individuell, jedes Geschäft ist anders und muß entsprechend versichert werden. Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten. Wir beraten Sie gerne.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, und fordern Sie einen Vergleich und Angebot.

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen. Bietet der Arbeitgeber noch keine betriebliche Altersversorgung an, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung mit Entgeltumwandlung.

Die betriebliche Altersversorgung ist Vorteilhaft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann sich sehr günstig eine private Altersversorgung aufbauen, dies unter Umständen sogar mit einer Riesterförderung kopplen.

Der Arbeitgeber kann Lohnnebenkosten sparen und sichert sich, sofern er auch einen Teil oder die gesamte Betriebliche Altersversorgung trägt, Loyalität seiner Mitarbeiter und enge Bindung an den Betrieb.

Es gibt verschiedene Durchführungswege:

EurosBetriebsrente direkt vom Arbeitgeber

Mit einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinen Beschäftigten im Versorgungsfall eine Rente zu zahlen. Im Falle der Insolzenv eines Arbeitgebers ist die Zusage durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.

Unterstützungskassen

Unterstützungskassen sind selbständige Versorgungseinrichtungen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber geleistet, finanziert entweder von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung aus den Bruttogehältern der Arbeitnehmer.

Auch hier sind bei Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten der Beschäftigten durch den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt.

Pensionsfonds

Pensionsfonds bieten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein höheres Maß an Flexibilität als die herkömmlichen Modelle betrieblicher Altersversorgung. Die eingezahlten Beiträge können bis zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden.

Der Anspruch des Arbeitnehmers besteht direkt gegenüber dem Pensionsfonds, er kann seinen Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel deshalb problemlos mitnehmen.

Die Pensionskasse

Pensionskassen sind selbständige Versorgungsträger, die wie Versicherungsunternehmen geführt werden. Sie finanzieren sich durch Einzahlungen ihrer Träger und aus Vermögenserträgen.

Bei einem Firmenwechsel kann die Betriebsrente problemlos mitgenommen und gegebenenfalls beim neuen Arbeitgeber fortführt werden. Zudem ist es möglich das Risiko vorzeitiger Berufsunfähigkeit mit abzusichern.

Direktversicherung

Es einer der unkompliziertesten Wege und man könnte sie auch als "Klassiker" bezeichen. Der Arbeitgeber schließt eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung zu Gunsten seines Arbeitnehmers ab.

Der Aufwand für den Arbeitgeber ist gering, eine Direktversicherung ist deshalb auch für Beschäftigte kleiner Unternehmen bestens geeignet. Eine Direktversicherung kann mit Zustimmung des jeweiligen Arbeitgebers auch auf einen neuen Arbeitsplatz übertragen werden.

Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam mit Ihnen heraus welcher Weg für Sie, als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, der Richtige für Sie ist.

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Versicherung für Ihr Unternehmen?

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Sachversicherung

Sachversicherungen
& Rechtsschutz

Eine der wichtigsten...wenn nicht sogar die wichtigste Versicherung die haben unbedingt haben sollte. Ob durch ein Unachtsamkeit im Straßenverkehr mit dem Fahrrad oder ob mal etwas zu bruch geht. Die Folgen können, insbesondere wenn es um Menschen geht, sehr groß und teuer sein. Das kann bis zu existenzbedrohenden Kosten gehen. Insbesondere als Tierhalter und Hausbesitzer sind Sie besonderen Risiken ausgesetzt, dort gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Diese gibt es bei Tierhaltung (z.B. Hunden und Pferden) Schäden durch Verseuchung von Gewässern und Grundwasser, bei Umweltschäden oder als Kraftfahrzeughalter.

Vielleicht muß man ein Leben lang für ein Versehen aufkommen. Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen.

Schaden

Damit Sie vor den Ansprüchen dritter geschützt sind gibt es die Haftpflichtversicherung. Ist der Anspruch unberechtigt? Die Versicherung wehrt den Anspruch ab, das geht soweit das diese für Sie sogar vor Gericht zieht.

Viele Versicherungen bieten auch eine Forderungsausfalldeckung. Ihnen wurde ein Schaden zugefügt, aber derjenige kann Ihnen den Schaden nicht bezahlen und hat keine Haftpflichtversicherung. In solch einem Fall leistet Ihre eigene Versicherung!

Für einen relativ kleinen Beitrag sind Sie als z.B. Familie oder Single geschützt.

Auch als Bauherr, Vermieter, Grundstückseigentümer oder Tierhalter sollte die passende Haftpflichtversicherung nicht fehlen!

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Da es sich bei der Haftpflichtversicherung um keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt (Ausnahmen je nach Bundesland), können sie die Höhe der Deckungssumme quasi frei wählen. Von 1 Mio. bis 50 Mio. Euro ist das Angebot der Versicherer gefächert. Eine niedriger gewählte Deckungssumme scheint auf den ersten Blick ausreichend.

Sie sollten allerdings eins bedenken: Die private Haftpflichtversicherung befreit Sie nicht von einer Schadensersatzforderung. Wer eine Person schädigt, sodass diese zum Pflegefall wird, so zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe oder solange bis diese ausgeschöpft ist. Danach haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Wir empfehlen mindestens eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro.

 

Gerne beraten wir Sie um den passenden Schutz für Ihre Situation zu finden.

 

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Ein Wasserschaden kommt oft unverhofft. Auch Einbrecher kündigen ihren Besuch im voraus selten an. Schützen Sie sich vor großen unerwarteten Belastungen mit einer Hausratversicherung.

Einzelheiten zur Hausratversicherung

Was gehört eigentlich alles zu Hausrat?

Meist denkt man nur an Möbel, Teppiche, Wertsachen, Fernsehgeräte oder auch die Stereoanlage, einfach gesagt, alles was man auf den ersten Blick sieht.

Doch damit hat man seine über Jahre angesammelte "Reichtümer" noch lange nicht erfasst. Geschirr, Besteck, Kleidung und Wäsche, Schallplatten, CDs, Spielsachen der Kinder, Computer, Verbrauchsgüter (z.B. Lebensmittel) und im Keller lagert auch noch eine ganze Menge (z.B. das Schlauchboot für den Urlaub, der Rasenmäher, die Gartenmöbel etc.).

Oft wird die Versicherungssumme deutlich unterschätzt.

Wertsachen in der Hausratversicherung

Wertsachen zählen zum versicherten Hausrat hierzu gehören Bargeld, Urkunden, Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen, Medaillen, Sachen aus Gold, Silber oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände und Antiquitäten.

Diese Wertsachen sind im Rahmen Ihrer Hausratversicherung ohne weitere Vereinbarung bis max. 20% der Versicherungssumme versichert. Eine Erhöhung der Entschädigungsgrenzen ist gegen Beitragszuschlag möglich. Darüber hinaus gelten Entschädigungsgrenzen für Bargeld bis 1.000,- EUR, Urkunden und Wertpapiere bis 2.500,- EUR sowie Schmuck bis 20.000,- EUR, sofern sich diese Wertsachen lediglich unter einfachem Verschluss (z.B. Schublade) befinden.

Antiquitäten

Unter Antiquitäten im Sinne der Bedingungen einer Hausratversicherung versteht man Sachen, die älter als 100 Jahre und keine Möbel sind.

Wird ein 200 Jahre alter Schrank als Möbelstück eingesetzt, so gilt er nicht als Antiquität, sondern ist normal in der Hausratversicherung mitversichert. Hat dieser Schrank einen Wert von z.B. 30.000 EUR, so muss er natürlich entsprechend in der Versicherungssumme berücksichtigt sein.

Was wird im Schadenfall überhaupt ersetzt?

Eine Hausratversicherung ersetzt bei einem ersatzpflichtigen Schaden den Wiederbeschaffungspreis von zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen. Sie erhalten also den Kaufpreis einer gleichwertigen neuen Sache und nicht nur den Wert zum Schadenzeitpunkt. Deshalb spricht man bei der Hausratversicherung auch von einer Versicherung zum Neuwert.

Bei beschädigten Sachen wird die Reparatur und ggf. zusätzlich eine Wertminderung bezahlt. Allerdings darf hierbei der Preis für eine Neuanschaffung nicht überschritten werden.

Wertsachen (z.B. Bargeld, Schmuck etc.) sind jedoch üblicherweise auf max. 20% der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Des weiteren werden oft für

  • Bargeld EUR 1.000,--
  • Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere EUR 2.500,--
  • Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Sachen aus Gold oder Platin EUR 20.000,--

maximal entschädigt. Sollten Sie höhere Summen versichern wollen, ist eine individuelle Prüfung der Tarife unabdingbar.

Durch einen Versicherungsfall entstehen oft nicht nur reine Sachschäden, sondern es entstehen darüber hinaus auch weitere Kosten wie z.B.

  • Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten (z.B. Aufräumen der Schadenstelle)
  • Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten
  • Transport- und Lagerkosten des versicherten Hausrats als Folge eines Schadenfalls
  • Hotelkosten (sofern Ihre Wohnung aufgrund eines Schadenfalles in keiner zumutbaren Art und Weise genutzt werden kann).

Vorgenannten Kosten sind in aller Regel auf 10%, Hotelkosten auf 1% der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.

Ferner werden für zusätzlich vereinbarte Einschlüsse wie Fahrraddiebstahl, überspannungsschäden infolge von Blitzschlag etc. maximal die individuell vereinbarten Versicherungssummen im Schadenfall entschädigt. Eine Unterversicherung wird bei diesen besonderen Einschlüssen nicht geprüft.

Unterversicherung

Ist zum Zeitpunkt des Schadenfalls der tatsächliche Versicherungswert (entspricht den Kosten bei einer Neuanschaffung des gesamten Hausrats) höher als die vereinbarte Versicherungssumme der Hausratversicherung, so kann der Versicherer eine etwaige Unterversicherung auch für den Teilschaden geltend machen. Dies bedeutet, dass der Schaden nur in dem selben Verhältnis entschädigt wird, wie sich die Versicherungssumme zum Versicherungswert verhält.

Beispiel: Beträgt der Versicherungswert 100.000 EUR und die vereinbarte Versicherungssumme nur 50.000 EUR, so erhält der Versicherungsnehmer bei einem Schaden von 5.000 EUR nur 2.500 EUR.

Leistungsumfang der Hausratversicherung

Der Abschluss einer Hausratversicherung ist für jeden sinnvoll, der eine Wohnung oder ein eigenes Haus hat. Die Hausratversicherung leistet für alle Schäden infolge von Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturm Deckung. Versichert sind alle zum Hausrat gehörende Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel, Gardinen, Teppiche etc.) und Sachen, die in einem Haushalt zum Gebrauch (z.B. Waschmaschinen, Geschirr oder Besteck) oder Verbrauch (z.B. der Inhalt der Speisekammer) bestimmt sind.

Wertsachen sind nur in einem bestimmten Umfang in den Schutz eingeschlossen. Auch beruflich genutzte Einrichtungs- und Arbeitsgeräte, wie z.B. Werkzeuge, ein PC oder ein Laptop sind versichert, wenn diese nicht ausschließlich beruflich genutzt werden und keine Handelsware sind. Versichert sind auch Pflanzen, Sportgeräte und Kfz-Zubehör (allerdings keine Ersatzteile), private Antennenanlagen, medizinische Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle, Rasenmäher und sogar Haustiere.

In den Versicherungsschutz sind auch Gegenstände eingeschlossen, die Dritten gehören, wenn sich diese in der Wohnung des Versicherungsnehmers befinden. Ausgenommen ist von dieser Regelung allerdings der Hausrat eines Untermieters. Alle Gegenstände, wie zum Beispiel Einbauküchen, Einbauschränke oder sanitäre Anlagen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, müssen bei Antragstellung benannt werden, damit diese in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser (Wasser, das aus kaputten Rohren oder aus Geräten, z.B. Geschirrspülmaschine, Waschmaschine ausläuft, die mit den Rohren verbunden sind) entstanden sind. Ebenso "bestimmungswidriger" Austritt aus Warmwasser- und Dampfheizungen, Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizanlagen, Sturm ab Windstärke 8, Hagel (nur für neue Verträge, ab VHB 92).

Hinzu kommt, dass der Versicherer die Kosten die infolge eines Schadens entstehen trägt. Dies sind zum Beispiel: Ruß- oder Löschwasserschäden, Reparatur von Gebäudeschäden, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind oder Kosten für die Beseitigung von Leitungswasserschäden. Es werden ebenfalls die Hotelkosten, wenn die Wohnung nach einem Schaden vorübergehend nicht mehr bewohnbar ist i.d.R. für maximal 100 Tage übernommen. Die Erstattungshöhe beträgt pro Tag maximal 1% der Versicherungssumme. Zusätzlich sind Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrates (maximal 100 Tage) abgesichert.

Bestimmte Risiken können über den Standardrahmen hinaus versichert werden. Hierzu gehört z.B. die Leistungserweiterung gegen Überspannungsschäden nach einem Blitzschlag. Dies kann dann sinnvoll sein, wenn viele teure Elektrogeräte im Haushalt vorhanden sind. Oder die Versicherung schützt auch im Freien abgestellte, abgeschlossene Fahrräder. Der Wert der vorhandenen Fahrräder ist Basis für die Festlegung der Entschädigungsgrenze.

Sollen Schäden durch auslaufende Aquarien oder Wasserbetten versichert werden, bedarf es in der Regel eines gesonderten Einschlusses.

Die Glasversicherung benötigen Haushalte mit Isolierverglasung bzw. großer und teurer Verglasung (z.B. Glaswänden), Lärmschutzfenstern und verglasten Dächern. Die Glasversicherung ist gegen Mehrbeitrag versicherbar.

Die sog. Elementarversicherung erstattet Schäden infolge von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Diese Risiken können ebenfalls zusätzlich versichert werden. Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen.

Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind, werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherte Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen. Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.

Gegen welche Schäden ist mein Hausrat grundsätzlich versichert?

Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden durch

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Anprall eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung)
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl, Raub und räuberische Erpressung
  • Leitungswasser (Wasser, welches aus dem Leitungswassersystem der Wohnung oder des Hauses austritt)
  • Sturm (Windstärke 8 oder mehr) und Hagel.

Diese versicherten Gefahren können nicht einzeln versichert werden, deshalb spricht man auch von einer verbundenen Hausratversicherung.

Welche Risiken können sonst noch versichert werden?

Bei vielen Anbietern haben Sie auch die Möglichkeit, sich gegen Elementarschäden, wie Erdbeben, Erdrutsch, Hochwasser und Lawinen zu versichern.

Daneben gibt es noch weitere Möglichkeiten den Versicherungsumfang individuell zu erweitern:

  • Einschluss oder Erhöhung der Entschädigungsgrenze von Überspannungsschäden infolge Blitzschlag
  • Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Wertsachen
  • Einschluss von Fahrraddiebstahl
  • Einschluss einfachen Diebstahls von Wäsche und Gartenmöbeln
  • Einschluss von Einbruchdiebstahl in Kraftfahrzeuge
  • Einschluss von Schäden durch Wasseraustritt aus Wasserbetten und Aquarien
  • Einschluss von Schäden durch Stromausfall am Tiefkühl- bzw. Gefriergut
  • Einschluss von Schäden durch Implosion
  • Einschluss von Elementarschäden (z.B. Erdbeben, Hochwasser)
Was ist nicht versichert?
  • Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt wurden.
  • Schäden, die durch Kriegsereignisse und innere Unruhen entstehen.
  • Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser oder Wasseraustritt aus Aquarien oder Wasserbetten (wenn z.B. ein Putzeimer umfällt und einen Teppich verunreinigt).
  • Schäden durch Sturm oder Hagel, die dadurch entstanden sind, dass Türen oder Fenster nicht ordnungsgemäß geschlossen waren (wenn z.B. die Balkontüre offen stand und bei einem starken Unwetter Regenwasser in das Wohnzimmer eindringt; versichert ist jedoch, sofern durch den Sturm eine Scheibe beschädigt wurde und erst dadurch das Regenwasser in die Wohnung gelangte.
  • Schäden durch einfachen Diebstahl (z.B. Wegnahme von Sachen, ohne dass in die Wohnung eingebrochen wurde oder auch ein Trickdiebstahl)
  • Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind (z.B. beschädigtes Sofa durch Zigarettenglut)
  • Schäden durch Kurzschluss und Überspannung an elektrischen Einrichtungen
  • Glasbruch

Einige Anbieter haben ihre Versicherungsbedingungen verbessert, einige der o.g. Ausschlüsse sind bei guten Versicherern dann doch wieder eingeschlossen.

Wie hoch sollte man sich überhaupt versichern?

Fast alle Versicherer bieten eine sog. Pauschalberechnung auf Basis der Wohnfläche an. Sofern mind. EUR 650,-- Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche angesetzt werden, verzichten die Versicherer auf den so genannten Einwand einer eventuellen Unterversicherung.

Sofern sich Wertsachen in Ihrem Haushalt befinden: In aller Regel sind die Wertsachen nur bis maximal 20% der Versicherungssumme mitversichert.

Wo ist mein Hausrat versichert?

Versicherungsort ist die Wohnung, welche im Versicherungsschein genannt wird. Hierzu gehören auch Nebenräume wie Keller oder Waschküchen, welche sich auf demselben Grundstück befinden. Zusätzlich besteht auch Versicherungsschutz für Sachen, die sich in Garagen in unmittelbarer Nähe zur versicherten Wohnung befinden.

Aber eine Hausratversicherung bietet über die so genannte Außenversicherung auch Versicherungsschutz, wenn Sie sich z.B. im Urlaub befinden. Nach derzeitigen Versicherungsbedingungen besteht bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt weltweit Versicherungsschutz. In den meisten Fällen wird die Entschädigung auf 20% der Versicherungssumme, max. 10.000,- EUR begrenzt.

Schadenregulierung

Hat der Versicherungsnehmer Kenntnis von einem Schaden erhalten, so ist er verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Es müssen z.B. gestohlene Sparbücher oder Schecks bzw. Konten gesperrt werden. Hierzu gehört auch, dass defekte Türen oder Fenster zunächst notdürftig, aber relativ einbruchsicher repariert werden oder ein defektes Schloss umgehend ausgewechselt wird.

Man sollte auch beachten, dass die beschädigten Sachen für eine Besichtigung aufgehoben werden. Selbstverständlich ist jeder Schaden nach Kenntnisnahme dem Versicherungsunternehmen umgehend schriftlich zu melden.

Der Versicherer kann zur Aufklärung der Schadenursache alle notwendigen Auskünfte verlangen. Bei jedem Einbruch oder Raub ist die Polizei zu verständigen. Neben der formalen Anzeige muss der Polizei und dem Versicherungsunternehmen ein vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände vorgelegt werden, nach Möglichkeit einschließlich der Rechnungen. Um damit nicht erst im Schadensfall mit der Auflistung beginnen zu müssen, empfiehlt sich, ein Verzeichnis anzulegen, in dem die Gegenstände des Hausrates beschrieben sind. Fotos und Rechnungen sollten diese Sammlung ergänzen.

Für Gegenstände, deren Wert schwer feststellbar ist, sollte man sich Expertisen beschaffen.

Ist bei der Prämienberechnung die Formel "Quadratmeter Wohnfläche x EUR 650,--" angewandt worden, ist i.d.R. sichergestellt, dass der Versicherer im Schadenfall auf die "Einrede der Unterversicherung" verzichtet. Das heißt, das Unternehmen prüft nicht, ob der Hausrat mit der richtigen Summe versichert war, sondern zahlt die Entschädigung in Höhe des eingetretenen Schadens. Die Hausratversicherung ersetzt den nachgewiesenen Schaden in voller Höhe, allerdings nicht mehr als die festgelegte Versicherungssumme. Bei Beschädigungen werden die notwendigen Reparaturen übernommen. Alle Sachen, die abhanden gekommen oder zerstört sind, werden mit dem Neuwert ersetzt. Unter Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis der versicherten Sachen im neuwertigem Zustand zu verstehen.

Werden nach einem Schaden beschädigte oder zerstörte Sachen nicht mehr verwendet, so ersetzt der Versicherer den Preis, der bei einem Verkauf dieser Sachen erzielt würde.

Die Entschädigungsgrenzen für Bargeld, für Urkunden, für Briefmarken, Gold, Münzen und Schmuck sind durch Höchstentschädigungen begrenzt. Diese Grenzen sind je Anbieter unterschiedlich. Die Entschädigungsgrenzen können sich erhöhen, wenn die Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Edelsteine oder Perlen, Briefmarken aber auch Münzen, Gold- und Platinteile sowie Urkunden (inkl. Sparbücher und Wertpapiere) in einem Tresor gesichert werden.

 

Gerne beraten wir Sie um den passenden Schutz für Ihre Situation zu finden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, und fordern Sie einen Vergleich und Angebot.

Das eigene Haus ist für viele ein großer Traum. Wer sich diesen Traum schon erfüllt hat möchte nicht riskieren ihn zu verlieren. Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm können große Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.

Eine Gebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Der Hausrat ist nicht versichert. Dieser sollte durch eine separate Hausratversicherung abgesichert werden.

Haus

Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder mitversichert werden. Z.B. die Beseitigung von Graffiti, Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.

Elementarschäden

Je nach regionaler Lage kann Ihr Gebäude aber auch durch andere Risiken gefährdet sein. Vor allem durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Erdbeben, Erdrutsche, Lawinen oder Schneedruck. Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit Elementarschäden zusätzlich abzusichern. Sie sind nicht automatisch Bestandteil der Gebäudeversicherung.

Gerne beraten wir Sie um den passenden Schutz für Ihre Situation zu finden.

 

 

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Die Umfangreiche Absicherung für Ihr Fahrrad oder E-Bike


Sein neu erworbenes Fahrrad oder E-Bike schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer - es wird gestohlen.


Die Absicherung ist umfassend für Jobräder und privat genutzte Fahrräder.


Ein Beispiel für den Umfang der Versicherungen:

  • Neuwertentschädigung
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Reparaturkosten in Folge von z. B. Unfall, Fall- oder Sturzschäden
  • Keine Pflicht, das Fahrrad an einen festen Gegenstand anzuschließen
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
  • Versicherung von Carbon-Rädern
  • Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Neue & gebrauchte Räder versicherbar
  • Neubbschluss durch juristische Person, bzw. Firma möglich

 

Gerne beraten wir Sie um den passenden Schutz für Ihre Situation zu finden.

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Die Rechtsschutzversicherung trägt die finanziellen Kosten eines Rechtsstreits, damit Ihre Interessen gewahrt werden.

Einzelheiten zur Rechtsschutzversicherung

Was ist versichert?

Versichert sind die Risiken

  • des Alltags
  • aus Anstellungs- oder Arbeitsverträgen
Was ist nicht versichert?

Folgende Risiken sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter, hierfür ist die Haftpflichtversicherung zuständig.
  • Streitigkeiten aus einer vorsätzlich begangenen Straftat
  • Streitigkeiten mit der eigenen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
  • Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Personen, die in der gleichen Versicherungspolice mitversichert sind.
  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder ähnlichen Spekulationsgeschäften
  • Ordnungswidrigkeiten, die vorsätzlich begangen wurden
  • Streitigkeiten, die in Zusammenhang mit Planung, Errichtung, Umbau und Finanzierung von Immobilien entstehen
  • Enteignungs- Planfeststellungs-, Flurbereinigungsverfahren sowie alle im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten
  • Bergbauschäden, die an Gebäuden oder Grundstücken entstehen
  • Erschließungs- und Anliegerabgaben sowie steuerliche Bewertung von Grundstücken
  • Streitigkeiten aus Halte- und Parkverstößen

Folgende Kosten sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

  • Kosten, die der Versicherungsnehmer übernommen hat, ohne dass er hierzu eine Rechtsverpflichtung gehabt hätte.
  • Kosten, die durch die vierte oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungstitel entstehen
  • Kosten für jede Art von Strafvollstreckungsverfahren, deren Geldstrafe oder -buße unter EUR 250,-- liegt.
  • Kosten, die ein Anderer übernehmen würde, wenn keine Rechtsschutzversicherung bestünde.
Leistungsarten

Die Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung enthält folgende Leistungsarten:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung beruhen.
  • Arbeits-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen
  • sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in der Leistungsart Schadenersatz-Rechtsschutz enthalten ist.
  • Steuer-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
  • Straf-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines Vergehens.
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwaltes, wenn die Angelegenheit nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Rechtsanwaltes zusammenhängt.
Welche Kosten sind versichert?

Bis zu der im Versicherungsvertrag ausgewiesenen Versicherungssumme leistet die Rechtsschutzversicherung für

  • Kosten des eigenen Anwalts
  • Kosten eines Korrespondenzanwalts, wenn das Gericht über 100 Km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt ist
  • Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Kosten eines eigenen Sachverständigen
    • zur Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren im Verkehrsrecht
    • zur Geltendmachung verkehrsrechtlicher Schadenersatzansprüche bei Auslandsfällen
    • bei Streitigkeiten, denen ein Kfz- Kauf- oder Reparaturvertrag zu Grunde liegt.
  • Reisekosten des Versicherungsnehmers zu ausländischen Gerichten, wenn das persönliche Erscheinen gerichtlich angeordnet wurde.
  • Übersetzungskosten für Unterlagen in Auslandsfällen
  • Kosten der Gegenseite, soweit die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Erstattung besteht
  • Strafkautionen, darlehensweise bis zu EUR 50.000
Wer ist versichert?

Der versicherte Personenkreis im Privat- und Berufs-Rechtsschutz:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatte oder nichtehelicher Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • volljährige unverheiratete Kinder bis zu dem Zeitpunkt, an dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit gegen leistungsbezogenes Entgelt ausüben.
Wo gilt die Versicherung?

Sie genießen weltweiten Versicherungsschutz, jedoch muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgen und ein europäischer Gerichtsstand gewählt werden.

Sozialgerichts- und Steuer-Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten.

Beratungen im Familien- und Erbrecht müssen durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar durchgeführt werden.

Wann und für was gelten Wartezeiten?

Eine Wartezeit von 3 Monaten besteht im

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz

Die Wartezeit in diesen Leistungsarten soll die Versichertengemeinschaft vor Personen schützen, die "noch schnell eine Versicherung" abschließen möchten, weil ein Schadenfall bereits abzusehen ist.

Die Wartezeit entfällt, wenn ein gleichartiger Vertrag bei einer anderen Gesellschaft für das gleiche Risiko bestanden hat und der neue Vertrag lückenlos anschließt.

Keine Wartezeit besteht für Leistungsarten, bei denen ein Schadenfall zeitlich kaum vorhersehbar ist:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • im Familien- und Erbrecht
  • bei Kauf- oder Leasingverträgen über ein fabrikneues Kfz.

 

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Altersvorsorge

Rentenversicherung
& Berufsunfähigkeit

Immer wieder weisen Verbraucherschützer darauf hin, daß die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung überhaupt ist.

Der Verlust der Arbeitskraft ist ein existenzielles Risiko. Denn nicht mehr arbeiten können heißt, nichts zu verdienen. Finanzielle Not ist oft die Folge. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt allen ab 1961 Geborenen nur noch bei Erwerbsunfähigkeit eine minimale Rente.

Hammer

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur für berufstätige Menschen sinnvoll. Um im Ernstfall einen sicheren Schutz zu haben, empfiehlt es sich auch für Schüler, Auszubildende, Hausfrauen und Studenten, eine entsprechende Absicherung zu treffen.

Sie sollten sich den Berufsunfähigkeitsschutz sichern, solange Sie noch jung und gesundheitlich nicht beeinträchtigt sind.

 

"Dread Disease-Versicherung" als Alternative

Sollte dies bereits der Fall sein kann z.B. auch eine sogenannte Dread Disease-Versicherung eine möglicher "Ventillösung" sein. Diese Art von Versicherung sichert bestimmte Krankheitsbilder ab und leistet bei eintreten. Sie ist aber kein Ersatz für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wenn Sie sich entschlossen haben, Ihr persönliches Berufsunfähigkeitsrisiko privat abzusichern, sehen Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit einer kaum überschaubaren Anzahl von Produkten und Tarifen und unterschiedlichsten Preisen und Leistungen gegenüber. Lassen Sie sich daher beraten, Ihre Situation analysieren um dann die richtige Entscheidung treffen zu können.

Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten. Wir beraten Sie gerne.

 

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Wir alle haben drei Versorgungsprobleme. Entweder, man wird zu alt, dann möchte man auch im Alter auf liebgewonnene Dinge wie z.B. Auto, Hobby Urlaub und den gewohnten Lebensstandard nicht verzichten. Oder man stirbt zu früh, dann sollen die Anghörigen angemessen versorgt sein. Das dritte große Problem ist der Verlust der Arbeitskraft.

Der Gesetzgeber schränkt die Leistungen immer weiter ein, so das man um eine private Vorsorge nicht herum kommt.Dies kann man durch eine entsprechende Absicherung abfedern.

Oder aber Sie sind selbständig, Freiberufler oder Geschäftsführer, dann stehen Ihnen einige Möglichkeiten zur Verfügung um hohen steuerlichen Belastungen aus dem Weg zu gehen. Vielleicht sind Sie auch nicht mehr versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung, in diesem Fall sollte in jedem Fall eine private Altersversorgung geschaffen werden z.B. auch in Form einer Unterstützungskasse.

Als Arbeitnehmer haben Sie auch Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Diese ist Vorteilhaft für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Renten- und Lebensversicherung

Diese Art der Versicherung ist im Prinzip ganz simpel. Man spart Geld über einen oft langen Zeitraum an um über den ersparten Betrag im Alter, oder auch früher, zu verfügen. Dies kann bei der Rentenversicherung in Form einer lebenslangen Rente erfolgen, oder aber auch im Form eines großen Betrages der auf einmal ausgezahlt wird.

Durch den Steuervorteil bieten sich langfristig große Vorteile gegenüber der Anlage bei einer Bank, zudem steht das Leistungsversprechen in Form einer Rente oder Versicherungssumme im Vordergrund. Bei der LebeGeldnsversicherung, und dies ist auch bei einigen Rentenversicherungen möglich, ist auch die Hinterbliebenenabsicherung mit dabei. So kann man die Familie vor finanziellen Folgen im Falle des Todes schützen.

Wie das Geld der Versicherung angelegt wird, können Sie mitbestimmen. Ob als klassische Anlage oder einer Anlage in Fonds entscheiden Sie. Das geht so weit das Sie sogar steuern können wieviel Geld in bestimmte Fonds angelegt wird.

Eine weitere Form der Absicherung ist die Kapitalbildende Lebensversicherung auf den Todesfall, gerne auch als Sterbegeld bezeichnet. Diese Versicherung soll die Beerdigungskosten abdecken. Viele Versicherer bieten diese auch ohne Gesundheitsprüfung an, so das auch einem Abschluß in höherem Alter nichts im Wege steht.

Sie wollen nichts ansparen aber Hinterbliebene schützen? In diesem Fall gibt es auch die preiswerte Möglichkeit einer sogenannten Risikolebensversicherung. Ideal für für einen relativ kleinen Beitrag Familie oder Geschäftspartner abzusichern. Z.B. bei Finanzierungen. Innerhalb eines bestimmten Zeitraums ist es sogar möglich diese Risikolebensversicherung umzuwandeln und Geld anzusparen.

Basisrente

Die Basis- oder Rüruprente eignet sich hervorrangend für Selbständige, Freiberufler oder Besserverdiener. Die eingezahlten Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Frühestens nach dem 62. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

Die Basisrenten werden auch bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet und bleiben dadurch auch bei längerer Arbeitslosigkeit voll erhalten.

Riesterrente

Die Riesterrente ist für viele ein Einstieg in die private Altersvorsorge. Wer die Vorgaben erfüllt, bekommt zusätzlich vom Staat bis zu 175 Euro (Ehepaar doppelt) plus 300 Euro pro Kind.

Die Riesterrente ist bei niedrigem Einkommen oder für Anleger mit Kindern sinnvoll aber auch für besser verdienende Angestellte und Beamte aufgrund der hohen steuerlichen Förderung attraktiv.

Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten. Wir beraten Sie gerne!

 

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Gesundheitsvorsorge

Krankenversicherung

In Deutschland gibt es zwei verschiedene Systeme, die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Leider ist die private Vollversicherung nicht für alle zugänglich. Wer aber nicht mehr unter die Pflichtversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung fällt kann sich durch eine sorgfältig getroffene Entscheidung finanziell besser stellen.Private Krankenversicherung

Aber nicht nur die finanziellen Beweggründe sind ein Fürsprecher für das private System, auch die umfangreichen Leistungen. Zum Beispiel freie Arzt- und Krankenhauswahl (gerne auch als Chefarztbehandlung bezeichnet), Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus oder umfangreichere Leistungen von Zahnersatz und Zahnbehandlung, über normale ambulante Behandlungen bis hin zum Heilpraktiker und Naturheilverfahren.

Ein weiteres Plus ist die bevorzugte Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, immerhin dürfen diese bei privat Versicherten anders abrechnen.

Zuzahlungen bei Medikamenten ist für die private Krankenversicherung ebenso ein Fremdwort.

Sie bestimmen den Beitrag

Die Höhe der Beitrag ist abhängig von den gewählten Leistungen. Dies reicht vom "Mindest-Tarif" bis hin zu "Top-Tarifen" für Anspruchsvolle. Bei vielen privaten Krankenversicherungen ist es auch möglich beim Minimum zu starten und nach einem gewissen Zeitraum ohne weitere Gesundheitsprüfung in einen Top-Tarif zu wechseln, dies ist z.B. ideal für junge Selbständige.

Auch mit Kindern und Familie muß die private Krankenversicherung nicht teurer sein als die gesetzliche, dies ist im Einzelfall immer zu prüfen. Die private Krankenversicherung ist individuell und flexibel.

 

Welches System und welche Versicherung und Tarif für Sie der passende ist lässt sich am besten im persönlichen Gespräch herausfinden. Der Versicherungsschutz ist wie ein Maßanzug und kann daher auch nicht pauschal verglichen werden.

Sie sind freiberuflich, selbständig, versicherungsfrei oder verbeamtet? Ob Sie nun noch gesetzlich krankenversichert oder in einer anderen privaten Krankenversicherung sind, der Vergleich kann sich lohnen. Noch unschlüssig über das Für und Wider? Wir besprechen alle Ihre Fragen und finden die passenden Antworten damit Sie die passende Entscheidung für sich treffen können.

 

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Ergänzungsversicherung zur gesetzlichen Krankenversicheurng (GKV)

Die Zusatzversicherung, beziehungsweise Ergänzungsversicherung kann viele Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung abfedern. Durch die individuelle Tarifwahl lassen sich an persönlichen Bedrüfnisse anpassen. So kann man Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen effektiv abfedern.

Aesculab

Ambulant, Stationär und Dental

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen drei verschiedenen Bereichen: Dem ambulanten Teil, dem stationären Teil im Krankenhaus und dem dentalen Teil vom Zahnarzt. Durch die vielen Einschnitte der gesetzlichen Krankenversicherung empfiehlt es sich die wichtigsten Lücken abzudecken und sich eine gute medizinische Versorgung zu sichern.

Ambulant

Der ambulante Bereich umfasst neben dem normalen Arztbesuch, auch Vorsorgeuntersuchungen, Naturheilverfahren, Heilpraktiker und z.B. die Brille. Bei diesen Dinge, und einigen mehr, kann man sich durch eine gute Tarifwahl wie ein Privatpatient stellen. Ob dies nun die Vorsorgeuntersuchung ist, welche die gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernimmt, der Besuch bei einem Heilpraktier oder den Zuzahlungen bei Medikamenten. Auch stehe nicht alle Medikamente dem gesetzlich krankenversicherten offen, so werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung oftmals sogenannte "Generika" verschrieben. Also Nachbauten von Markenmedikamenten. Mit einer entsprechenden Zusatzversicherung werden auch die Kosten für Markenmedikamente übernommen.

Stationär

Niemand möchte ins Krankenhaus, leider kommt es doch immer mal wieder vor. Auch bei Kleinigkeiten kommt man von Zeit zu Zeit in diese unangenehme Lage. Um sich den Aufenthalt aber so angenehm wie Möglich zu machen ermöglicht es eine Zusatzversicherung sich den Arzt (Freie Arztwahl, bzw. Chefarztbehandlung) und das Krankenhaus selbst auszusuchen. Natürlich darf das passende Ein- oder Zweibettzimmer dann auch nicht fehlen und die entsprechende Unterbrindung auf einer Privatstation. Auch im stationären Bereich spürt man die bevorzugte Behandlung, wenn man sich durch eine Zusatzversicherung privat versichert.

Insbesondere bei Kindern empfiehlt sich der Abschluß einer solchen Versicherung, man kann die bestmögliche Versorgung sichern und die Kosten für das sogenannte "Rooming-In" abfedern. Das besondere bei Kindern: Durch den entsprechenden Kinderbeitrag sind die Beiträge äußerst niedrig.

Dental- bzw. Zahnbereich

Gerade bei Zahnersatz und Zahnbehandlung hört man immer wieder von hohen Kosten und den geringen Anteil den die gesetzlichen Krankenversicherung beiträgt. Durch die private Zusatzversicherung ist man in der Lage z.B. 90% der gesamten Kosten auf die Versicherungen abzuwälzen. Das schont den Geldbeutel immens. So sind Sie nicht an die Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden und können sich auch für höherwertigen Zahnarzt in passender Farbe zum Gebiss entscheiden.

Zusätzlich sind oft auch Dinge wie die professionelle Zahnreinigung und Prophylaxemaßnahmen mitversichert. Bei Kindern kommt auch das Stichwort Kieferorthopädie zum tragen.

Der Online-Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne fachkundige Beratung ist allerdings nicht zu empfehlen: Das Thema ist komplex, es gilt viele Details zu beachten.

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