Tobias Wagner
Brunnenweg 11
63071 Offenbach
Deutschland
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Internet: http://www.tobiaswagner.com
Email: [email protected]
Rechtliche Angaben
Inhaltlich Verantwortlich i.S.v. § 5 TMG und § 55 RStV: Tobias Wagner
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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Informationspflichten
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) durch die Industrie- und
Handelskammer Offenbach am Main
Beratung
Unsere Dienstleistung ist die Beratung. Wir bieten Ihnen umfängliche Beratung zu Finanz- und
Versicherungsthemen an. Die vollumfängliche Beratung können wir allerdings nur dann erbringen, wenn
Sie uns die hierfür notwendigen Informationen geben. Sollten Sie uns falsche oder unvollständige
Angaben machen, so kann die Beratung falsch oder unvollständig sein.
Vergütung
Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
•
konkret vereinbarte Zahlung durch den Mandanten oder als
•
in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen
ausgezahlt wird oder als
• Kombination aus beidem.
Dies
ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Mandanten und den
Versicherungsprodukten, welche eventuell vermittelt werden.
Anschrift der Registrierungstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon : (0 180) 60 05 85 0 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
Internet : www.vermittlerregister.info
Register-Nr.: D-TKK2-6VYFA-62
Es besteht kein Besitz, direkte oder indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am
Kapital eines
Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von
Versicherungsunternehmens eine direkte oder
indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder an Wagner Versicherungen und Finanzen /
Tobias Wagner.
Schlichtungsstellen
Für Lebens- und Sachversicherungen: Verein Versicherungsombudsmann e.V.,
Postfach 080632, 10006 Berlin
Für private Krankenversicherungen: Ombudsmann für private Kranken-/Pflege-Versicherungen,
Postfach 060222, 10052 Berlin
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Wir bieten für Ihr Unternehmen und freie Berufe eine umfassende Betreuung an. Dabei bieten wir spezielle Konzepte für bereits etablierte Unternehmen oder welche in Existenzgründung an.
Unser Service rund um Versicherungen:
Sind sind auch im Ausland tätig? Haben Sie schon das passende weltweite Deckungskonzept? Wir sind der passende Partner.
Je nach Bedarf passen wir Ihren Schutz an. Auch im Schadenfall bei der Regulierung sind wir an Ihrer Seite und unterstützen Sie.
Denn als Versicherungsmakler sind wir Ihr Sachwalter und vertreten Ihre Interessen. Unabhängig und objektiv. Sprechen Sie uns an.
Nicht jeder hat eine Private Haftpflichtversicherung. Eigentlich komisch, denn ein falscher Schritt auf die Fahrbahn kann das finanzielle Aus bedeuten. Wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, ist zum Schadensersatz verpflichtet, so das deutsche Gesetz.
Eigentlich braucht diese Versicherung jeder Erwachsene bzw. jede Familie.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer. In den Familientarifen sind Ehepartner und Kinder automatisch mitversichert. Viele Versicherungen schließen ebenfalls den Lebenspartner mit ein, sobald dieser beim Versicherungsnehmer polizeilich gemeldet ist.
Bei Kindern ist es egal ob es die leiblichen, Adoptiv- oder Stiefkinder sind.
Vorsicht bei Single-Policen: Diese gelten meist tatsächlich nur für den Versicherungsnehmer.
Die Private Haftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Schadensersatzansprüche, die an Sie, im Fall eines Schadens, gestellt werden. Sie macht sogar noch mehr. Die Versicherungen prüfen ob die gestellten Ansprüche überhaupt gerechtfertigt sind und im Fall der Falle wehrt sie diese ab. Hierbei können auch Gerichtsprozesse vom Versicherer geführt werden. Die Kosten übernimmt der Versicherer.
Versichert sind grundsätzlich Personen- und Sachschäden. In manchen Tarifen sind Mietsachschäden (z.B. 200.000,00 €) und Vermögensschäden (z.B. 20.000,00 €) mit geringeren Summen automatisch mit dabei.
Wir finden die passende Haftpflichtversicherung. Unabhängig und objektiv. Sprechen Sie uns an.
Hundebesitzer haften für Ihren Vierbeiner, auch wenn sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung). Während z.B. Vögel und Katzen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, brauchen Hunde und Pferde einen eigenen Vertrag.
Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie, als Herrchen in unbegrenzter Höhe.
Jeder, der privat einen Hund hält. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.
Die Folgen eines Hundebisses können fatal sein. Heilbehandlungskosten und Schmerzensgeldansprüche werden an den Tierhalter gestellt. Aber auch bei Sachschäden steht Ihnen die Tierhalterhaftpflicht zur Seite.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner, der zu Ihrer Familie gehört, versichert werden muss.
Wenn ein neuer Vierbeiner in die Familie kommt und Sie bereits eine Hundehalterhaftpflicht haben, dann ist dieser üblicherweise gleich mitversichert durch die Vorsorgeversicherung. Diese gilt allerdings nur für einen Monat, in der Zeit sollten Sie den neuen Hund der Versicherung melden.
Darüber hinaus wehrt die Hundehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.
Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede: Für den ersten Hund zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Hunde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind bei den meisten Versicherern vom Beitrag her deutlich günstiger.
Nein, auch hier gibt es Unterschiede. Die Versicherungen definieren in den Tarifen ganz eigenständig, welche Rasse als Kampfhund gilt, welche nicht.
Wir finden die passende Haftpflichtversicherung. Unabhängig und objektiv. Sprechen Sie uns an.
Der private Pferdehalter haftet, wie der Hundebesitzer auch, für Schäden, die das Tier verursacht, auch wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Allein die Tatsache dass man dieses Tier besitzt reicht aus, um haftbar gemacht werden zu können (Gefährdungshaftung).
Die Tierhalterhaftpflicht ist für jeden Pferdebesitzer ein Muss, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie, als Herrchen in unbegrenzter Höhe.
Jeder, der privat ein Pferd hält und reitet. Als Tierhalter haften Sie auf Grundlage von § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches auch ohne Verschulden.
Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer und zwar in Ihrer Eigenschaft als Tierhalter. Hierbei gilt zu bedenken, dass jeder Vierbeiner versichert werden muss.
Wenn ein neues Pferd hinzukommt und Sie bereits eine Pferdehalterhaftpflicht haben, sollten Sie dies der Versicherung frühst möglich melden.
Die Pferdehalterhaftpflichtversicherung zahlt eine Entschädigung an Dritte, wenn dessen Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind.
Es ist ebenfalls die Aufgabe dieser Versicherung zu prüfen, ob Sie bei einem Schaden überhaupt verpflichtet sind Schadensersatz zu leisten.
Darüber hinaus wehrt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung auch Ansprüche ab, die gar nicht berechtigt oder die Forderungen überhöht sind. Dies kann bis zu einem Gerichtsprozess gehen, aber auch dafür übernimmt der Versicherer die Kosten.
Nein, bei dem Beitrag gibt es folgende Unterschiede: Für das erste Pferd zahlt man bei den Versicherern einen entsprechenden Beitrag. Weitere Pferde, die in den Vertrag aufgenommen werden, sind, bei den meisten Versicherern, vom Beitrag her etwas günstiger.
Wir finden die passende Haftpflichtversicherung. Unabhängig und objektiv. Sprechen Sie uns an.
Schnell können die Kosten für die Behandlung eines Haustieres in die Höhe schießen und manchen Tierfreund in die Enge treiben. Hier ist eine Tierkrankenversicherung von Vorteil. Selbst bei Hund oder Katze kommen nach einer Woche stationärem Aufenthalt schnell mal ein paar hundert Euro zusammen - von den Kosten für eine Operation ganz zu schweigen. Eine Tierkrankenversicherung übernimmt diese Kosten.
Im ärztlichen Versorgungsbereich gibt es zwei Möglichkeiten, sein Tier für den Ernstfall abzusichern: Eine Tierkrankenversicherung - die praktisch alles abdeckt - oder eine reine OP-Versicherung ausschließlich für Operationskosten.
Es gibt nur eine Hand voll Anbieter von Tierkrankenversicherungen und OP-Versicherungen auf dem Markt, die Unterschiede hingegen sind teilweise erheblich. Bei der Auswahl der richtigen Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung muss man viele Kriterien berücksichtigen
Das Eintrittsalter ist oft eingeschränkt. Hat man aber sein Tier einmal versichert, kann man den Versicherungsschutz der Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung ein Tierleben lang in Anspruch nehmen.
Die Wartezeit zur Inanspruchnahme der Tierkrankenversicherung oder OP-Versicherung liegt je nach Anbieter zwischen einem und drei Monaten ab dem beantragten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt allerdings für die Behandlung von Unfällen.
Der Tierarzt richtet sich nach der tierärztlichen Gebührenordnung, er darf aber bis zum dreifachen Satz für eine Behandlung berechnen. Je nach Versicherer wird der zwei- oder dreifache Satz bezahlt.
Krankenversicherungen für Tiere können nur für Hunde, Katzen und Pferde abgeschlossen werden.
Versichert ist immer das angegebene Tier. Wenn Sie z.B. zwei Hunde haben, braucht jeder Hund eine eigene Krankenversicherung. Aus diesem Grund wird bei Vertragsabschluss auch die Chipnummer oder die Tätowierungsnummer abgefragt.
Je nach Gesellschaft ist der Beitrag abhängig von Alter, Geschlecht, der Rasse, der Körpergröße und natürlich von der Tierart.
Wir finden die passende Tierversicherung. Unabhängig und objektiv. Sprechen Sie uns an.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung schützt nicht vor dem Schaden, und kann Dinge mit persönlichem Wert nicht wiederbringen. Aber man kann den drohenden finanziellen Folgen vorbeugen die durch viele Gefahren entstehen können.
Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.
Mitversicherbar ist auch die Glasversicherung. Diese zahlt bei Glasburch, aber auch z.B. bei Spiegeln, Glastischen oder dem Cerankochfeld.
Ein weiteres Risiko ist der Fahrraddiebstahl, auch dieser kann mitversichert werden.
Wir finden die passende Hausratversicherung. Unabhängig und objektiv. Sprechen Sie uns an.
Der Schutz einer Wohngebäudeversicherung oder Gewerbe-Gebäudeversicherung greift bei Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel. Wer ein Haus hat, braucht den Vertrag, denn für die meisten Menschen ist es unmöglich, einen hohen Gebäudeschaden – oder gar einen Totalschaden, etwa nach einem Brand – selbst auszugleichen.
Trotz Wohngebäudeversicherung könnten manche Menschen im Ernstfall auf einem großen Teil des Schadens sitzen bleiben. Das kann passieren, wenn sie den Schaden selbst mitverursacht haben und dabei grob fahrlässig waren: Brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen, heißes Öl auf dem Küchenherd vergessen – wenn dann das Haus brennt, kürzen viele Versicherer ihre Entschädigung zum Teil empfindlich.
Das Ausmaß von Naturgefahren wie Hochwasser oder Starkregen nimmt stetig zu. Dadurch am
Eigenheim entstandene Schäden können existenzbedrohend sein.
Die Elementarversicherung
bietet kostengünstigen Schutz gegen Schäden durch folgende Naturereignisse:
Wir finden die passende Gebäudeversicherung. Unabhängig und objektiv. Sprechen Sie uns an.
Sein neu erworbenes Fahrrad oder E-Bike schützt und pflegt man so gut wie nur möglich. Doch leider passiert es auch bei aller Achtsamkeit: Das Fahrrad wird beschädigt oder schlimmer - es wird gestohlen.
Die Absicherung ist umfassend für Jobräder und privat genutzte Fahrräder.
Ein Beispiel für den Umfang der Versicherungen:
Wir finden die passende Versicherung. Unabhängig und objektiv. Sprechen Sie uns an.
Sie haben es sicher schon einmal gehört oder schon selbst erlebt: Recht haben und Recht bekommen ... sind oft unterschiedliche Dinge.
Damit Sie um Ihr Recht kämpfen können ist die Rechtsschutzversicherung ideal. Die Rechtsschutz schützt auf Wunsch in vielen Lebenslagen. Ob als Privatperson, als Unternehmer oder in einem besonderen Berufsstand wie z.B. Arzt.
Im Verkehr: Sie fordern vergeblich Ersatz der Reparatur- und Mietwagenkosten, Wertminderung ihres Wagens, Schmerzensgeld und zusätzliche Heilungskosten
Im Privatleben: Sie kaufen eine Ware, und diese entspricht aber nicht den Versprechungen oder Sie möchten eine unberechtigte Forderung abwehren. Im Falle von Erbschaftsstreitigkeiten haben Sie bei vielen Versicherungen Anspruch auf Beratungs-Rechtsschutz.
Im Beruf: Sie wehren sich gegen eine unberechtigte Abmahnung oder gegen eine Kündigung.
Als Mieter: Sie haben Ärger mit dem Vermieter und wurden gekündigt. Oder eine Abrechnung ist nicht korrekt.
Als Vermieter: Ihr Mieter mach unberechtigt eine Mietminderung, oder verweigert die Zahlung der Nebenkosten.
Aber auch als Unternehmer schützt die Rechtsschutzversicherung vor vielen Gefahren, z.B. vor dem Arbeitsgericht oder Sozialgericht.
Nicht immer muss der Gang zum Gericht die richtige Lösung sein. Bei vielen Versicherungen ist mittlerweile auch die Mediation, ein außergerichtliches Verfahrung zur Beilegung eines Konfliktes, in den Leistungen inbegriffen. Dies spart, je nach Situation, viel Zeit und Ärger. Üblich am Markt sind mittlerweile die Beratungshotlines, sie können an diesen Ihren Fall schildern und ein Anwalt gibt Ihnen schonmal eine erste Einschätzung der Situation.
Andere Leistungen für Unternehmer sind z.B. Inkassodienstleistungen.
Wir finden die passende Rechtsschutzversicherung. Unabhängig und objektiv. Sprechen Sie uns an.
Welche Reiseversicherung notwendig ist, kommt auf Ihre Bedürfnisse an. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass eine Reiserücktrittsversicherung und eine Auslandskrankenversicherung die größten Risiken in Zusammenhang mit einer Reise abdecken. Zum einen das Risiko, vor Antritt der Reise zu erkranken und zum anderen das Risiko am Urlaubsort zu erkranken und medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Eine sinnvolle Absicherung hängt von der Personenauswahl, Ihren Reisevorlieben und der Art und Häufigkeit Ihrer Geschäfts- und Urlaubsreisen ab. Wichtig ist, sich rechtzeitig vor Reiseantritt mit einem fehlenden Reiseschutz auseinanderzusetzen und zu erkennen, dass viele Risiken durch die Standardversicherungen im Heimatland nicht abgedeckt werden. Um nicht bis zum Reiseende eine finanzielle Benachteiligung fürchten zu müssen und sorgenfrei unterwegs zu sein, ist der rechtzeitige Abschluss für Einzel- oder Gruppenreisen anzuraten.
Zu den wichtigsten Leistungselementen, die Sie als Reiseschutz für Einzelpersonen, Paare und sonstige Mitreisende abschließen können, gehören:
Wir finden die passende Reiseversicherung für die Geschäftsreise oder Privatreise. Unabhängig und objektiv. Sprechen Sie uns an.